Elefantöses – Elefantendame »Happy« soll wieder happy werden

Be happy – sei glücklich – wünschen viele Tierschützer einer Elefantendame mit dem Namen »Happy«, deren Recht auf Freiheit sie vor einem New Yorker Gericht eingeklagt haben. Happy ist bislang nur ihr Name, denn sie fristet ein einsames Elefantendasein in einem New Yorker Zoo. Elefanten sind Herdentiere und brauchen Artgenossen, um sich wohlzufühlen. Doch die 48-jährige Happy ist seit vielen Jahren der einzige Elefant im Gehege. Die US-Elefantenauffangstationen Elephant Sanctuary in Tennessee (TES) und Performing Animal Welfare Society ARK 2000 (PAWS) haben angeboten, Happy lebenslange Pflege und Zuflucht zu bieten, aber der New Yorker Zoo möchte nicht auf seine Hauptattraktion und die damit verbundenen Einnahmen verzichten.

Happy ist ein wild geborener Asiatischer Elefant, der in Thailand gefangen und in den 1970er Jahren in die USA gebracht wurde. Seit 1977 lebt Happy im Bronx Zoo, dem größten Zoo in New York. 2005 wurde sie berühmt, weil sie als erster Elefant den Spiegel-Selbsterkennungs-Test bestand. Damals lebten noch zwei weitere Elefanten im Gehege. Es gibt nur wenige Tiere, die über so viel Selbstwahrnehmung verfügen, dass sie sich in einem Spiegel selbst erkennen können. Nur Menschenaffen, Elefanten, Delfine und Elstern bestanden bisher diesen Test. Bei Happy wurde beobachtet, wie sie ihren Rüssel zu einer zuvor unbemerkt auf ihrem Kopf angebrachten Markierung führte. Das Nichtbestehen des Spiegeltests drückt sich ansonsten dadurch aus, dass Tiere auf das Spiegelbild wie auf ein fremdes Individuum reagieren.
Joshua M. Plotnik, Frans de Waal, Diana Reiss: Self-recognition in an Asian elephant. In: PNAS. Band 103, Nr. 45, 2006, S. 17053–17057, doi:10.1073/pnas.0608062103.

Darüber, dass Elefanten intelligente, empathische und einfühlsame Sozialwesen sind, habe ich in diesem Blog schon öfter berichtet, unter anderem in der Buchvorstellung – »Frühstück mit Elefanten« oder in meinem Beitrag Elefantöses – Was hilft Elefanten bei Stress? Es ist gut nachvollziehbar, dass Tierschützer nicht nur Massentierhaltung, sondern auch die Einzelhaltung von sozialen Tieren wie Elefanten als schwere Misshandlung einstufen. Weltweit kämpfen Tierschützer für mehr Rechte für Tiere. Die Tierschutzorganisation Nonhuman Rights Project (NhRP) hat am 2. Oktober 2018 ein Habeas-Corpus-Verfahren im Namen der Elefantendame Happy eingeleitet und fordert die Anerkennung ihres Grundrechts auf Freiheit und ihre Freilassung in eine Elefantenauffangstation. Der Oberste Gerichtshof des Staates New York ließ die Anhörung zu; der Prozess soll noch in diesem Jahr beginnen.

Im deutschen Tierschutzgesetz ist unter § 1 zu lesen: »Zweck dieses Gesetzes ist es, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.« Darunter fällt u.a. Tierquälerei, jedoch hält der deutsche Gesetzgeber es für einen vernünftigen Grund, ein Tier zu töten, um sein Fleisch essen zu können.

Tiere sind den Menschen rechtlich nicht gleichgestellt. Bis 1990, als in das Bürgerliche Gesetzbuch ein neuer Paragraph für Tiere eingefügt wurde, standen Tiere in Deutschland sogar auf der gleichen rechtlichen Stufe wie leblosen Sachen. In dem neuen § 90a des BGB heißt es: »Tiere sind keine Sachen. Sie werden durch besondere Gesetze geschützt. Auf sie sind die für Sachen geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden, soweit nicht etwas anderes bestimmt ist.« Das bedeutet, dass Tiere jetzt als Lebewesen gesehen werden.

Weltweit kämpfen Tierschützer darum, dass alle Tiere auch lebewesengerecht behandelt werden. Dazu gehört, dass Tieren Freiheit von Hunger und Durst, Angst und Not, psychischem und thermischem Unbehagen sowie von Schmerz, Verletzung oder Krankheit gewährt wird; außerdem die Freiheit, ein normales Verhalten zeigen zu dürfen. Ganz viele Tierschützer möchten jedoch noch mehr erreichen. Sie möchten, dass Tiere als Rechtssubjekte eingestuft werden und ihnen ähnliche Bürgerrechte wie Menschen zuerkannt werden. Würden solche Rechte für nicht-menschliche Personen definiert, wäre es zukünftig möglich, die Rechte von Tieren vor Gericht besser einklagen zu können.

Die entscheidende Frage, die das amerikanische Gericht nun entscheiden muss, lautet: Sind Tiere Rechtspersonen? Im konkreten Rechtsfall der Elefantendame Happy bedeutet das, zu entscheiden, ob der Rechtsakt Habeas Corpus – einer der ältesten Freiheitsrechte, der u.a. beinhaltet, nach einer Festnahme angehört zu werden – auch auf Tiere angewendet werden kann. Happy kann dem Gericht zwar nicht sagen, wo sie lieber leben möchte – weiterhin allein in der vertrauten Zooumgebung mit den gewohnten Tierpflegern oder gemeinsam mit Artgenossen in einer der Elefantenauffangstationen, wo sie sich auf einem großen Areal mit Bäumen, Sträuchern, Hügeln, Tälern, Tümpeln und Schlamm innerhalb einer Herde frei bewegen könnte. Experten zufolge erhält Happy im Zoo zwar fachkundige, artspezifische Pflege, jedoch zeigen gewisse stereotype Verhaltensweisen, die sie entwickelt hat, u.a. ein stereotypisches Hin- und Herschwingen des Rüssels wie schon in meinem Roman »Der Elefant des Sonnenkönigs« beschrieben, dass ihre psychischen Bedürfnisse nicht erfüllt sind.

Man darf gespannt sein, wie das Gericht entscheiden wird. Wir wünschen der Elefantendame Happy von Herzen, dass sie – ihrem Namen gemäß – auf ihre alten Tage den Rüssel freudig heben und noch ein wenig Glück genießen darf.

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