Buchvorstellung – »Kinderseele«

Als Hermann Hesse 1918 die Erzählung Kinderseele, Suhrkamp Verlag, Berlin 2015 schrieb, lag das Kindheitserlebnis (11. November 1889) fast 30 Jahre zurück. Wie einschneidend es für ihn als elfjährigen Buben gewesen sein muss, zeigt die detailgenaue Schilderung, die unauslöschlich in seinem Gedächtnis bewahrt blieb. Er gibt zu, dass es ihm große Mühe bereitet hat, die zwei angstvollen Tage, die wie ein Schatten über sein sowieso schon instabiles Gefühlsleben fielen, zu Papier zu bringen. Was hatte er angestellt?
Er hatte der Versuchung nicht widerstehen können, getrocknete, gezuckerte Feigen aus einer Schublade seines dominanten Vaters zu stehlen. Eilig stopft er sich einige gleich in den Mund, andere in seine Tasche, läuft in einem plötzlichen Schrecken über seine Sünde aus dem Raum und versteckt die Beute in seinem Zimmer im Bücherregal, in den Knien wankend, nach Atem ringend.
Ein Elend. Es plagen ihn nicht nur Gewissensbisse, sondern auch existentielle Ängste. Er empfindet seine Kinderseele als verbrecherisch. Er spürt, dass heute der Teufel los ist, dass etwas Schlimmes passieren wird. Das Verbrechergefühl zieht ihm den Magen zusammen, macht seine Fingerspitzen kalt und lässt sein Herz angstvoll flattern. Gotteslästerliche Gedanken ziehen herauf und verstärken den seelischen Druck, etwas Verbotenes getan zu haben. Er stellt sich vor, wie er Gott vor die Füße spuckt, da er Gesetze gegeben hat, die niemand halten kann, und die Erwachsenen anstiftet, das Leben der Kinder zu versauen.
Hesse flieht aus dem Haus: vor dem Vater, dessen Schatten groß und ungeheuer als Verfolger mitläuft, und vor dessen Strafe, auch vor sich selber, vor seinem schlechten Gewissen, wissend, dass am Ende des Tages unerbittlich und unentrinnbar das kommen wird, was kommen muss. Unterwegs gerät er mit einem anderen Buben in einen handfesten Streit – ein Ventil für seine gegen sich selbst gerichtete Wut und Verachtung.
Als er in einer Art Bestrafungssehnsucht endlich nach Hause kommt, ist seine Tat noch nicht entdeckt. Am anderen Morgen ist seine Missetat und der damit verbundene Schrecken schon ferngerückt. Er hofft, ohne Strafe davonzukommen. Er gibt sich sogar kurz einem Sonntagsgefühl hin, macht sich vor, seine ganze Schuld schon gestern durch seine Gewissensqualen gebüßt zu haben. Dann steht der Vater in der Tür und das Gericht beginnt. Dass er seine Tat durch Lügen zu vertuschen sucht, macht alles nur noch schlimmer.
Die Erzählung endet damit, dass Hesse in der unbenutzten, dunklen Dachkammer eingesperrt wird, was einen Teil des Schreckens verliert, da Hesse für solche Fälle vorgesorgt hat. Da steht nämlich eine Bücherkiste mit alten Büchern. Licht zum Lesen gewinnt er durch das Beiseiteschieben eines Dachziegels. Als er am Sonntagabend im Bett liegt und mit seinem Vater spricht, hat er anschließend die Gewissheit, dass sein Vater ihm ganz und gar verziehen hat.
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